1 Geltungsbereich
1.1 Die dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Aseo WC- Mietservice (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter angebotenen Mietgegenstände z.B. Toiletten-Kabinen, Urinale, Handwaschstände, Container und weiterer Serviceleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Ein Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.3 Der Kunde erkennt mit Übernahme der Mietgegenstände die nachstehenden Geschäfts- und Mietbedingungen an.
2 Vertragsabschluss und Angebote
2.1 Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn dieser seitens des Anbieters angenommen und in schriftlicher Form bestätigt wurde. Dabei ist unrelevant, ob die Auftragsbestätigung auf elektronischem Wege oder postalisch zugestellt wurde.
2.2 Gestellte Anfragen, die telefonisch, postalisch oder auf elektronischem Wege eingehen, stellen keine verbindliche Vertragsannahme dar.
2.3 Alle abgegebene Angebote von Firma Aseo WC sind unverbindlich. Die Angaben über Mietgegenstände, z. B. auch durch Bilder oder andere Werbeunterlagen sind ungefähre Angaben.
2.4 Der Anbieter behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen Mietgegenstandes vor, als des Vereinbarten, falls der andere Mietgegenstand in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist.
3 Mietgegenstand und Serviceleistungen
3.1 Der Kunde verpflichtet sich den Mietgegenstand sorgsam und pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist auch verpflichtet etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen z. B für das Aufstellen der Mietgegenstände einzuholen.
3.2 Der Anbieter ist berechtigt die Mietgegenstände zu begehen oder zu besichtigen oder technisch zu prüfen.
3.3 Der Mietgegenstand wird an einem zwischen den Parteien vereinbarten Standort aufgestellt. Für die Untergrundbeschaffenheit und die Befahrbarkeit des Standortes haftet der Kunde. Eine Verlegung des Mietgegenstandes an einen anderen Ort ist nicht gestattet.
3.4 Der Mietgegenstand ist und bleibt der Eigentum des Anbieters. Sollte der Mietgegenstand durch Dritte gepfändet werden, so ist der Anbieter unverzüglich darüber zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet in diesem Fall die Kosten für das Wiedererlangen des Mietgegenstandes zu tragen.
3.5 Bei einer Langzeitmiete von Toilettenkabinen und dem vereinbarten Service der Kabinen wird der Service wöchentlich durchgeführt. Der Servicezeitpunkt wird vom Anbieter bestimmt und ist seitens des Kunden nicht wählbar. Die Zufahrt zu den Mietgegenständen wie Toilettenkabinen bis zu 5-m zum Servicefahrzeug ist vom Kunden zu gewährleisten. Wird der Zugang nicht sichergestellt, so gilt der Service als erbracht. Eine Reklamation aufgrund der Verhinderung des Zugangs seitens des Kunden ist ausgeschlossen.
3.6 Alle erforderlichen Anschlüsse für die Benutzung oder den Betrieb des Mietgegenstandes sind durch den Kunden zur Verfügung zu stellen.
3.7 Alle Serviceleistungen wie Anlieferung, Abholung, Entsorgung, Endreinigung, Auf- und Abbau seitens des Anbieters sind extra Leistungen und werden bei Buchung dem Mietpreis für Mietgegenstände, falls nicht anders vereinbart, hinzugerechnet.
3.8 Die Mietgegenstände dürfen nur zum vorgesehenen Zweck benutzt werden. Die Mietgegenstände dürfen im Betriebszustand nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
4 Anlieferung, Abholung, Rückgabe des Mietgegenstandes
4.1 Im Falle einer Selbstabholung und / oder einer Rücklieferung seitens des Kunden, hat er für eine fachmännische Ausführung zu sorgen, der Anbieter haftet nicht für eine verspätete Lieferung und / oder Rückgabe.
4.2 Für das fachgerechte Abladen und das Anschließen des Mietgegenstandes an die Versorgungsleitungen hat der Kunde zu sorgen. Alle anfallenden Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.
4.3 Der Mietgegenstand ist vom Kunden einschließlich etwaigen Zubehör unbeschädigt, in einem sauberen, soweit keine Endreinigung seitens des Anbieters zwischen Parteien vereinbart wurde und technisch einwandfreien Zustand zurückzugeben.
4.4 Bei Langzeitvermietung von Toiletten-Kabinen ist die Rückgabe im verschmutzen Zustand gestattet.
4.5 Gibt der Kunde den Mietgegenstand verspätet zurück, ohne vorher mit dem Anbieter eine Verlängerung der Nutzungsdauer vereinbart zu haben, so schuldet der Kunde Ersatz aller durch die verspätete Rückgabe verursachter Schäden und darüber hinaus eine Nutzungsentschädigung für die Vorenthaltung des Mietgegenstandes in Höhe von einer vollen Miete für jede angefangene Woche.
4.6 Im Falle einer vereinbarten Abholung seitens des Anbieters bei Langzeitmiete von Toiletten-Kabinen, erfolgt diese binnen 10 Tagen ab Beendigung des Mietvertrages. Es gilt sonst die Nachweispflicht für ordnungsgemäße Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Kunden.
4.7 Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes befreit den Kunden nicht von den vertraglichen Verpflichtungen.
5 Obhutspflicht und Mängelhaftung
5.1 Der Kunde ist verpflichtet bei Übernahme den Mietgegenstand auf Mängelfreiheit und Funktionalität zu prüfen und ggf. sofort zu beanstanden. Der Mietgegenstand gilt als mangelfrei und betriebsbereit, wenn bei Übernahme durch den Kunden nichts Gegenteiliges festgehalten wurde.
5.2 Während der Mietzeit auftretende Mängel müssen vom Kunden gegenüber dem Anbieter angezeigt werden. Für Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, haftet der Kunde. Die Beseitigung der Mängel erfolgt auf Kosten des Kunden.
5.3 Über Mietminderungsansprüche bei vom Anbieter anerkannten Mängeln hinaus sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
5.4 Insbesondere haftet der Anbieter nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die durch Mängel des Mietgegenstandes verursacht werden.
5.5 Bei Vermietung von Mietgegenstand mit Wassertank erfolgt die Befüllung mit dem Wasser nur auf Anweisung des Kunden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Wasser kein Trinkwasser ist. Für Verunreinigungen, die nach dem Anliefern entstehen, haftet der Anbieter nicht. Das weitere Befüllen des Wassertanks erfolgt nur auf Gefahr und ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
6 Haftungsbegrenzung, Versicherung des Mietgegenstandes durch den Kunden
6.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach §536a Abs.1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an dem Mietgegenstand bestanden, ist ausgeschlossen. Eine Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechts- oder Sachgütern des Kunden oder Dritter ist gänzlich ausgeschlossen.
6.2 Im Übrigen haftet der Anbieter dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
6.2.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt:
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.3 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 6.2.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.4 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
6.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, soweit es sich um ein Unternehmer handelt, jegliche Mietgegenstände des Anbieters gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern und einen Nachweis darüber vorzulegen.
6.7 Soweit eine Versicherung der Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl ggf. mit Aufpreis und Selbstbeteiligung durch den Anbieter schriftlich vereinbart wurde, so entfällt die Pflicht aus Ziffer 6.6 für den Kunden.
6.8 Der Kunde ist verpflichtet, soweit es sich um ein Verbraucher handelt, den Mietgegenstand gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu sichern. Die Gefahr und Haftung des von ihm zu vertretenden Untergangs oder der Beschädigung trägt der Kunde. In einem solchen Fall ist der Anbieter sofort zu unterrichten, auch wenn der Kunde es nicht zu vertreten hat.
6.9 Alle Mietgegenstände als Anhänger sind im Falle einer Abholung durch den Kunden immer während einer Fahrt, in angekuppeltem Zustand, über die Kfz-Versicherung der Zugmaschine gegen Haftpflichtschäden versichert.
6.10 Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung der Zugmaschine erstreckt sich nicht auf Anhänger. Der Anhänger ist weder teil- noch vollkasko- versichert.
7.Vertragslaufzeit, Stornierung, Beendigung des Mietverhältnisses
7.1 Das Mietverhältnis beginnt zu dem vereinbarten Datum. Sollte eine Verspätung, die der Anbieter bei einer vereinbarten Lieferung zu vertreten hat, vorliegen, beginnt das Mietverhältnis mit der tatsächlichen Auslieferung des Mietgegenstandes.
7.2 Bei Langzeitmiete von Toiletten-Kabinen beträgt die Mindestmietdauer 4 Kalenderwochen. Die Kündigungsfrist für Langzeitmiete von Toiletten-Kabinen beträgt 7 Tage.
7.3 Das Mietverhältnis endet mit dem vereinbarten Datum oder mit der eingegangenen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
7.4 Sollte eine Abholung des Mietgegenstandes nicht möglich sein, aus Gründen die der Kunde nachweislich zu vertreten hat, so besteht die Pflicht dem Anbieter gegenüber auf Mietzinsfortzahlung.
7.5 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die jeweils andere Vertragspartei die vertraglichen Verpflichtungen verletzt und das Fortsetzen eines Mietverhältnisses nicht zumutbar ist.
7.5.1 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, insbesondere wenn:
der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist;
die Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden durchgeführt werden;
der Kunde überschuldet und kurz vor oder mitten im Insolvenzverfahren ist;
der Kunde den Mietgegenstand auf eine schädigende Weise benutzt oder diesen unbefugt an Dritte überlässt;
der Kunde den Mietgegenstand an einen nicht vertraglich vereinbarten Lieferort verbringt.
das Geschäftsfeld des Anbieters ortsmäßig verlagert wird und eine Umfuhr insbesondere bei Langzeitmiete von Toiletten-Kabinen nicht mehr gewährleistet wird.
8 Mietzins, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Verzug
8.1 Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge zu zahlen.
8.2 Bei Langzeitmiete von Toiletten-Kabinen erfolgt die Abrechnung im 4-KW-Rhytmus, in der Regel im Voraus. Jede angefangene Woche gilt als volle Woche. Es können in Einzelfällen andere Vereinbarungen getroffen werden. Diese gelten nur in schriftlicher Form. Mündliche Verabredungen sind ausgeschlossen.
8.3 Kommt der Kunde mehr als 10 Tage in Verzug, so hat der Anbieter das Recht alle Mietgegenstände unverzüglich in Besitz zu nehmen.
8.4 Bei Mahnungen ist eine Verwaltungsgebühr von 5,- € pro Mahnung vom Kunden zu zahlen.
8.5 Kommt der Kunde in Verzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Mindestens jedoch aber Zinsen in Höhe von 5%-Punkten.
8.6 Der Kunde kann gegen die Miete mit einer Gegenforderung nur dann aufrechnen oder Minderungs- oder Zurückhaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9 Reservierung und Stornierung der Mietgegenstände
9.1 Eine Reservierung eines Mietgegenstandes durch den Kunden ist möglich. Eine Reservierung ist dann rechtskräftig, wenn diese vom Anbieter schriftlich bestätigt wurde.
9.2 Im Falle einer Stornierung 4 Wochen und länger vor dem Mietbeginn fallen keine Stornogebühren an.
9.3 Im Falle einer Stornierung 3 Wochen und 6 Tage vor dem Mietbeginn wird eine Stornogebühr fällig. Die Höhe der Stornogebühr beträgt 20% des Auftragsvolumens bezogen auf den vereinbarten Mietzins.
10 Datenschutz
10.1 Der Kunde willigt die technische Speicherung seiner persönlichen Daten ein. Die Speicherung, Aufbewahrung, Löschung und Übermittlung an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (§33 BDSG).
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Firmensitz der Firma Aseo WC.
11.2 Ist der Vertrag mit dem Kunden in Ausübung dessen, freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit abgeschlossen worden, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag am Firmensitz der Firma Aseo WC.
11.3 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist am Firmensitz der Firma Aseo WC, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder wenn der Kunde nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12 Schlussbemerkung
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen diesen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.2 Der Kunde als Privatperson ist verpflichtet die Rechnung und den Zahlungsbeleg 2 Jahre ab dem Rechnungsdatum aufzubewahren.